Förderprorgamme für den Mittelstand: Vorstellung von drei Alternativen

Start-ups und andere Unternehmen im Mittelstand müssen große Herausforderungen bewältigen. Denn wer heute mit seiner Selbstständigkeit erfolgreich sein möchte, sieht sich nicht nur einem ständig wachsenden Konkurrenzdruck ausgesetzt. Auch die ökonomischen Folgen des Krieges in der Ukraine und die steigenden Energiekosten wirken sich derart negativ auf die deutsche Wirtschaft aus, dass bei vielen Unternehmen im Mittelstand die Liquidität schwankt. Wer nicht über genügend eigene Mittel verfügt, muss hohe Kreditzinsen in seiner Kostenpolitik einkalkulieren. Alternativ können aber auch verschiedene Förderungen dazu beitragen, dass die finanzielle Schieflage wieder gerichtet wird.

Professionelle Unterstützung finden kleinere und mittlere Unternehmen in den Förderprogrammen des Mittelstands. Lässt man sich bei einer KMU Treuhand beraten, so werden insbesondere die folgenden drei Alternativen empfohlen:

ERP-Förderkredit KMU

Der ERP-Förderkredit ist eine Förderung, die von der KfW-Bank unterstützt wird. Sie gilt für kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler, die bei dem Aufbau einer eigenen Existenz auf keine oder nur wenig finanzielle Rücklagen zurückgreifen können.

Die Förderung der KfW-Bank erstreckt sich auf die Kosten, die auf größere Investitionen – z. B. die Anschaffung eines Firmenfahrzeugs oder Software – und für den laufenden Betrieb des Unternehmens anfallen.

Zu den Unternehmen, die von dem ERP-Förderkredit KMU profitieren können, gehören alle Betriebe, die weniger als 250 Arbeitnehmer beschäftigen und deren Jahresumsatz 50 Millionen Euro nicht überschreitet. Einzelunternehmer und Freiberufler können den Kredit ebenso in Anspruch nehmen wie Gründer oder Unternehmensnachfolger im Nebenerwerb.

Der Kreditbetrag kann sich auf bis zu 25 Millionen Euro belaufen. Unterschieden wird eine Finanzierung mit Risiko und eine Finanzierung ohne Risiko. Es ist von Vorteil, wenn Sicherheiten hinterlegt werden können.

Die Rückzahlungszeit beinhaltet einen tilgungsfreien Zeitraum, in dem nur die Zinsen bezahlt werden müssen. Einem Unternehmen aus dem Mittelstand steht es frei, den Rückzahlungsbetrag in einer Summe zurückzubezahlen. Bei einer außerplanmäßigen Rückzahlung muss jedoch mit einer Vorfälligkeitsentschädigung gerechnet werden.

ZIM – Zentrales Innovationsprogramm für den Mittelstand

Das zentrale Innovationsprogramm für den Mittelstand hat für alle Unternehmen seine Pforten geöffnet, die ihre kreativen Ideen in die Praxis umsetzen möchten. Ziel ist es, die Unternehmen mit einer Kapitaldecke auszustatten, die sie wettbewerbsfähiger macht.

Wer von dem ZIM profitieren möchte, kann sich für eine von drei verschiedenen Fördermöglichkeiten entscheiden. Dies sind die FuE-Einzelprojekte, die FuE-Kooperationsprojekte und eine Förderung, die Innovationsnetzwerke unterstützt.

Im Bereich Innovationsnetzwerke werden z. B. sechs KMU (Kleinere mittlere Unternehmen) gefördert, die unabhängig voneinander auf dem Markt aktiv sind und in einem Innovationsnetzwerk kooperieren. Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich mindestens eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland befinden.

Das ZIM unterscheidet zwischen der Förderung auf nationaler Ebene und der Förderung auf internationaler Ebene. Die Förderung auf nationaler Ebene beträgt maximal 420.000 Euro. Wer international in einem Netzwerk agiert, kann eine Zuwendung von maximal 520.000 Euro in Anspruch nehmen.

Beide Förderalternativen werden in zwei unterschiedlichen Phasen gefördert. Bei der Förderung auf nationaler Ebene beträgt die Förderung der 1. Phase 180.000 Euro. Wer international agiert, erhält während der 1. Förderphase einen Förderbetrag von maximal 220.000 Euro.

Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID)

Dieser Weg der Förderung des Mittelstands wird vom Land Nordrhein-Westfalen unterstützt. Demzufolge kann die Förderung nur von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die in Nordrhein-Westfalen ansässig sind.

Der Förderbetrag wurde auf maximal 15.000 Euro begrenzt. Für eine Förderung muss das Unternehmen neben einem Firmensitz in NRW mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Nicht mehr als 49 Beschäftigte, Jahresumsatz unter 10 Millionen Euro: 80 % des Auftragswerts werden gefördert
  • Nicht mehr als 249 Mitarbeiter, Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro: 60 % des Auftragswerts werden gefördert

Fazit

Bei der Aufgabe, den Ausgleich zu hoher Kosten aufzufangen, muss ein Unternehmen sich nicht zwangsweise mit den hohen Zinsen, die bei der Rückzahlung eines Kredits anfallen, auseinandersetzen. Mit der Inanspruchnahme verschiedener Förderprogramme versuchen der Bund, die Länder und die KfW-Bank den Unternehmen finanziell wieder auf die Sprünge zu helfen. Wer von den Förderungen profitieren möchte, sollte sich darüber informieren, was gefördert wird und welche Konditionen bei der Rückzahlung des Förderbetrages erfüllt werden müssen.

Quellenverzeichnis

https://www.zim.de/ZIM/Navigation/DE/Home/home.html

https://www.wirtschaft.nrw/foerderprogramme-mittelstand

https://www.it-intouch.de/foerderprogramm-mittelstand-innovativ-digital-mid/?gclid=CjwKCAiAxP2eBhBiEiwA5puhNUgSCKO9G586WIC9DKO9y8k4yD4NjcC_WQ9W18ZJFfU2J_M0oZeMJRoCBCEQAvD_BwE

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gr%C3%BCnden-Nachfolgen/Gr%C3%BCnden/

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gr%C3%BCndung-und-Nachfolge/F%C3%B6rderprodukte/ERP-F%C3%B6rderkredit-KMU-(365-366)/