Als Gebrauchsgegenstände unterliegen Smartphones und Tablets einer regelmäßigen Nutzung, insbesondere als Dienstgeräte des Arbeitgebers, z.B. im Homeoffice oder unterwegs. Dass es dabei zu Schäden an den Geräten kommt, ist ärgerlich, oft aber nicht verwunderlich. Ist das Mobilgerät defekt, denken die meisten Handy- und Tablet-Besitzer an einen Neukauf. Da dieser jedoch in aller Regel die Investition hoher Summen bedeutet, ist es sinnvoll, sich nach Alternativen umzusehen. Entscheidend hierbei ist in erster Linie der Zeitpunkt, zu dem das Mobilgerät gekauft wurde. Denn hieraus ergeben sich Gewährleistungsansprüche. Ebenso kann der Fall einer Garantieleistung des Herstellers eintreten und ein generelles Rückgaberecht gegeben sein. Welche Möglichkeiten es bei einem defekten Mobilgerät gibt, beleuchtet dieser Beitrag.
Gewährleistung verpflichtet Verkäufer bei Mängeln zum Einstehen auf Zeit
Die gesetzliche Gewährleistung ist von einer Garantie in hohem Maße zu differenzieren. Während Garantien einen freiwilligen Charakter haben, ist die Gewährleistung im Schadensfall für den Verkäufer obligatorisch. Dies gilt jedoch lediglich für einen definierten Zeitraum nach dem Kauf. Für Neuware gilt eine Gewährleistung von zwei Jahren – auf Gebrauchtwaren von einem Jahr. Die Gewährleistung greift, wenn bereits beim Erwerb des Mobilgeräts ein Mangel vorlag. Händler haben nun die Möglichkeit, dem Kunden verschiedene Optionen anzubieten. Ob Rücknahme, Umtausch oder eine kostenfreie Reparatur, ist die alleinige Entscheidung des Verkäufers. Dass der Mangel beim Erwerb noch nicht existent war, muss der Verkäufer zwölf Monate ab Kauf nachweisen.
Garantieleistungen zu den Bedingungen des Herstellers sind freiwilliger Natur
Zum Zwecke der Kundenbindung geben Hersteller auf digitale Geräte häufig Garantie. Anders als bei der Gewährleistung des Händlers können die Garantiebedingungen vom Hersteller individuell gestaltet werden. Eine Herstellergarantie hebelt die Verpflichtung zur Gewährleistung durch den Verkäufer jedoch nicht aus. Einige Händler versuchen, ihre Gewährleistungsverpflichtung per Verweis auf die Garantieleistungen des Herstellers wegzuschieben. Dies ist nicht zulässig. Da die Nachweispflicht nach dem Ablauf von sechs Monaten nur schwer gelingt, ist die Herstellergarantie bei defekten Mobilgeräten eine große Entlastung.
Wie ist das Rückgaberecht von Gewährleistung und Garantie zu differenzieren?
Das Rückgaberecht ist gesetzlich verankert und bietet die Möglichkeit zu einem Widerruf des Kaufvertrags innerhalb von 14 Tagen. Wird die Ware online erworben, beginnt diese Frist mit dem Erhalt. Beim Kauf im Laden vor Ort gibt es kein Rückgaberecht. Viele Händler räumen dennoch eine 14-tägige Frist für einen Umtausch oder eine Rückgabe ein. Des Weiteren können Händler in Eigenregie entscheiden, die 14-Tage-Frist auf einen Zeitraum von einem Monat zu verlängern. Smartphone und iPads, die nach einer Online-Bestellung innerhalb von zwei Wochen Mängel aufweisen, können zurückgegeben werden. Alternativ springt die Gewährleistungsverpflichtung des Händlers ein.
Mobilgeräte extern reparieren lassen – vom Profi zu günstigen Preisen
Wer sich mit den verschiedenen Fristen nicht auseinandersetzen möchte oder einen Mangel nach Ablauf der Frist feststellt, kann ein Smartphone und iPads durch einen Reparaturservice kostengünstig instand setzen lassen. So lässt sich beispielsweise ein gebrochenes Display ohne Probleme austauschen. Ebenso ist es denkbar, einen Feuchtigkeitsschaden bei einem Mobile Device zu reparieren. Eine solche Reparatur ist in aller Regel bedeutend kosteneffizienter als die Investition in ein neues Smartphone oder Tablet. Das Prozedere ist einfach. Nach dem Einsenden des Mobilgeräts wird es innerhalb weniger Tage repariert und anschließend wieder sicher zurückgeschickt.
Zusätzliche Garantie bei Kauf abschließen
Insbesondere für hochpreisige Geräte ist es sinnvoll, beim Kauf bereits über den Abschluss einer Herstellergarantie nachzudenken. Je nach Kosten-Leistungs-Verhältnis können die dann eingesparten Reparaturkosten die Aufwendungen für eine solche Zusatzgarantie um ein Vielfaches aufwiegen. Es lohnt sich, die Konditionen einer Zusatzgarantie beim Kauf eingehend zu prüfen.