Ratgeber Autoleasing in der Schweiz – welche Varianten gibt es?
Neben dem Kauf eines Fahrzeuges kann auch das Autoleasing eine interessante Möglichkeit sein, ein neues Fahrzeug zu nutzen. Dabei ist es längst nicht mehr so, dass sich Leasingverträge nur für Unternehmerinnen und Unternehmer lohnen. Wer sich für ein bestimmtes Automodell entscheidet, sollte im Vorfeld genau prüfen, ob anstelle eines Kaufes auch ein Leasingvertrag in Frage kommt.
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Einer der Vorteile, die beim Leasing erzielt werden kann besteht darin, dass z.B. bei einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren immer ein neues Fahrzeug zur Verfügung steht und man deutlich weniger Aufwände für Reparaturen hat, als es z.B. bei einem Gebrauchtwagen der Fall ist, oder beim Kauf eines Neufahrzeuges, dass über mehrere Jahre erworben wird.
Welche Vorteile bringt das Autoleasing mit sich?
Grundsätzlich bringt das Autoleasing einige entscheidende Vorteile mit sich. In der Praxis zeichnet es sich dadurch aus, dass besonders hochwertige und neue Fahrzeuge zu attraktiven Konditionen gefahren werden können. Da das Fahrzeug nicht gekauft wird, ist es die Leasingrate, welche genau definiert, wie das Fahrzeug zu bezahlen ist.
Anstatt z.B. 70.000 Euro auf einen Schlag für ein neues Fahrzeug zu bezahlen ist es notwendig, dass zum Beispiel nur entsprechende monatliche Leasingraten in Höhe von 500 bis 800 Euro zu zahlen sind.
In vielen Fällen werden Wagen für einen Zeitraum von wenigen Jahren geleast. Das bedeutet, dass man in diesem Zeitraum ein komplett neues Fahrzeug hat, dass mit der neusten Technik ausgestattet ist. Das Risiko, dass hier etwas nicht funktioniert, oder dass z.B. Reparaturen anstehen ist in der Regel deutlich niedriger, als wenn man entsprechend ein Gebrauchtfahrzeug kauft, oder einen Neuwagen über viele Jahre hält.
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Hinzu kommt, dass man innerhalb des Vertrages bei einem Neufahrzeug natürlich auch die volle Garantie des Herstellers nutzen kann. Das bedeutet konkret, dass wenn entsprechende Bauteile einen Defekt erleiden, man ohne Kosten in die Werkstatt damit gehen kann. Zu beachten ist dabei in jedem Fall, dass das Autoleasing einen entsprechenden Vertrag braucht.
Dieser kann zum Beispiel mit einer Restwertfixierung, oder aber auch nach einer Kilometerleistung aufgesetzt werden. Die Leasing Vertragsmodelle sind inzwischen sehr unterschiedlich aufgebaut und haben verschiedene Vor- und Nachteile. Es ist wichtig, sich im Detail mit den Verträgen zu befassen, da hier deutliche Unterschiede auftreten können. Dabei sollte man sich erst überlegen, wie das Fahrzeug genutzt werden soll und alle möglichen Leasingmodelle danach unter die Lupe nehmen.
Wie nutze ich das Fahrzeug? – die Wahl des richtigen Leasingmodells
Bevor ein Leasingmodell gewählt wird ist es entscheidend, dass die Nutzung des Fahrzeuges definiert wird. Einer der wichtigsten Faktoren ist hierbei die Kilometerleistung. Wer ein Fahrzeug leasen möchte, sollte in etwa planen, wie viele Kilometer er damit jedes Jahr zurücklegen möchte.
Das ist daher wichtig, dass genau darauf geachtet werden muss, welche Kosten damit verbunden sind. Die Laufleistung des Fahrzeuges hat einen direkten Einfluss darauf, wie hoch die monatliche Leasingrate wird. In der Praxis bedeutet dies, dass zum Beispiel der Restwert des Fahrzeuges durch die Laufleistung beeinflusst wird, oder eben der Kilometerstand auf dem Tachometer. Unabhängig davon, welches Leasingmodell gewählt wird, entscheidet die Nutzung über die Kosten des Fahrzeuges.
Tipps zur Festlegung der Laufleistung im Leasing Vertrag:
- Wie oft fahre ich mit dem Auto in den Urlaub und wie weit?
- Wie oft fahre ich mit dem Auto zur Arbeit und wie viele Kilometer fallen je Fahrt an?
- Wie viele Personen nutzen das Fahrzeug sonst und wohin fahren sie?
- Wie viel bin ich mit meinem derzeitigen Fahrzeug im vergangenen Jahr gefahren?
Anhand dieser Fragen ist es durchaus möglich, dass sehr schnell definiert werden kann, ob es sich lohnt, einen Leasingvertrag aufzusetzen und welcher Wert für die Kilometerzahl der richtige ist. In der Praxis kann es durchaus interessant sein, einen passenden Vertrag mit einer bestimmten Laufleistung aufzusetzen.
Abrechnung nach Kilometerleistung oder Restwertfixierung?
Bei der Wahl des Leasingvertrages ist zu entscheiden, ob dieser z.B. entsprechend der Kilometerleistung oder aber auch über eine Restwertfixierung aufgesetzt wird.
Die so genannte Restwertfixierung sorgt dafür, dass im Vorfeld der Restwert des Fahrzeuges in der Kalkulation aufgenommen wird.
Das bedeutet, dass das Fahrzeug zum Ende der Laufzeit gemäß Alter und Kilometerleistung einen bestimmten Restwert hat. Nach dem Leasingvertrag wird das Fahrzeug untersucht, bzw. begutachtet, um den Verkehrswert zu ermitteln.
Dabei ist es nicht nur notwendig, dass auf den Kilometerstand geachtet wird, sondern auch, dass entsprechend der gesamte Zustand des Fahrzeuges berücksichtigt wird. Dies sorgt dann dafür, dass der Verkehrswert ermittelt werden kann. Sollte der Verkehrswert unter dem berechneten Wert liegen, bedeutet dies in der Praxis, dass eine Nachzahlung erforderlich ist. Wenn der Restwert oberhalb des kalkulierten Wertes liegt sorgt dies dafür, dass der Mehrerlös entsprechend auch dem Leasingnehmer zu Gute kommt.
- Restwertleasing: Restwert wird zu Vertragsbeginn prognostiziert und am Ende vergleichen. Es kann zu Nachzahlungen und Gutschriften kommen.
- Kilometerleasing: Laufleistung wird zu Vertragsbeginn prognostiziert und am Ende vergleichen. Es kann zu Nachzahlungen und Gutschriften kommen.
Ebenfalls ist das Leasingmodell mit der Kilometerabrechnung interessant. Bei diesem Modell wird der Restwert des Fahrzeuges nicht von Anfang an berechnet. Es ist hier erforderlich, dass nach Ablauf des Leasingvertrages genau ermittelt wird, wie viele Kilometer gefahren wurden. Anhand der zurückgelegten Kilometer wird dann entsprechend abgerechnet.
Bereits im Vorfeld wurde zum Leasingvertrag ein Kilometerstand vereinbart, den das Fahrzeug bei Abgabe haben muss. Sollte dieser Kilometerstand überschritten werden bedeutet dies in der Regel, dass entsprechende Nachzahlungen geleistet werden müssen.
In der Praxis muss für jeden Kilometer der zu viel gefahren wurde, ein bestimmter Wert gezahlt werden. Wer hingegen weniger Kilometer mit dem Wagen zurücklegt, erhält in der Praxis eine Gutschrift über die entsprechenden Kilometer, was natürlich auch von Vorteil ist. Der Restwert, der in diesem Fall für das Fahrzeug ermittelt wird, wird maßgeblich durch die Laufleistung in Kilometern definiert.
In vielen Fällen entscheiden sich die Kreditnehmer heutzutage für das Kilometerleasing, da hier meist genauere Prognosen über die Kosten gestellt werden können, als es beim Restwert Leasing der Fall ist.
Welche Unterschiede gibt es bei den Leasingverträgen?
Die Leasingverträge können sehr unterschiedlich gestaltet werden. Bei den Autoherstellern können sie in der Regel auch online berechnet und definiert werden. Ebenso ist es möglich, dass man zum Beispiel einen bestehenden Leasingvertrag übernimmt.
In vielen Fällen werden Leasingverträge vorzeitig abgegeben und über z.B. Plattformen im Internet verkauft. Hierbei gilt es jedoch, die genauen Konditionen im Vertrag zu kennen und sich gleichzeitig ein gutes Bild vom angebotenen Fahrzeug zu machen. Oftmals können Leasingverträge ohne Gebühren übernommen werden, oder es wird sogar dafür gezahlt, dass man den Vertrag übernimmt.
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