Der Start als Kleinunternehmer in Deutschland – das muss man wissen

Kleinunternehmer können sowohl Personen sein, die ein eigenes Gewerbe besitzen, als auch Leute, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Die sogenannte Kleinunternehmerregelung gilt allerdings nicht automatisch. Man muss auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an entsprechender Stelle ein Kreuz setzen. Tut man die nicht, ist man Regelunternehmer und muss dann folglich auch Umsatzsteuer berechnen und diese dann regelmäßig an das Finanzamt abführen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grenze für die Umsatzsteuer
  • Konto als Kleinunternehmer
  • Gewerbe oder Freiberuf?
  • Einkommensteuer
  • Wahl der Krankenkasse

Grenze für die Umsatzsteuer

Ob man tatsächlich Kleinunternehmer ist, hängt vom erzielten Umsatz ab. Dabei darf der Umsatz im vorherigen Jahr nicht mehr als 22.000 Euro (früher 17.500 Euro) und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro überschreiten. Die Regelung gilt immer für mindestens ein Kalenderjahr. Ein Wechsel von einem Kleinunternehmen zu einem Regelunternehmen und auch umgekehrt ist dabei nicht von Monat zu Monat möglich.

Konto als Kleinunternehmer

Benötigt man nun eigentlich auch ein Geschäftskonto? Als Kleinunternehmer hat man das Recht, die Umsätze auf sein Girokonto überweisen zu lassen. Ein Geschäftskonto ist immer mit zusätzlichen Kosten verbunden, aber es gibt auch das kostenlose Geschäftskonto für Kleinunternehmer.

Gewerbe oder Freiberuf?

Freiberufler sind unter anderem den sogenannten Katalogberufen zuzuordnen. Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist stets dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedienen kann. Voraussetzung ist zudem, dass er aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und vor allem auch eigenverantwortlich tätig wird. Auch Berufe, die nicht als Katalogberuf gelten, können freiberuflich sein. Hier sind zum Beispiel Grafiker und Journalisten oder auch Übersetzer zu nennen.
Sind diese Bedingungen nicht gegeben, muss man ein Gewerbe anmelden. Dies bedeutet dann auch, dass man einen Gewerbeschein benötigt. Die Kosten belaufen sich auf bis zu etwa 30 EUR. Vor allem der Verkauf von physischen Produkten ist als gewerblich zu betrachten. Das letzte Wort hat dabei jedoch immer das Finanzamt. Man hat auf die Entscheidung selbst keinen Einfluss.

Einkommensteuer

Als Kleinunternehmer zahlt man zunächst keine Umsatzsteuer. Dennoch darf man nicht vergessen, dass ein Kleinunternehmen nicht einfach steuerfrei betrieben werden kann. Übersteigt man die jährlich festgeschriebene Freigrenze, sind in jedem Fall Steuern auf das erzielte Einkommen zu zahlen. Schließlich hat man für sein Unternehmen keinen Arbeitgeber, der sich um die Steuern kümmert. Es ist daher jedes Jahr eine Steuererklärung abzugeben.
Steuern zahlt man allerdings nur auf den erzielten Gewinn und nicht auf den Umsatz. Seit einigen Jahren sind alle Kleinunternehmen auch zur Erstellung einer sogenannten Einnahmen-Überschuss-Rechnung verpflichtet. Diese muss zur Ermittlung des Gewinns verwendet werden. Wer sich unsicher ist, sollte sich hier rechtzeitig um einen guten Steuerberater kümmern.

Wahl der Krankenkasse

Ebenso wichtig ist für jeden Kleinunternehmer die Wahl der Krankenkasse. Anders als jeder Arbeitnehmer muss man nun den kompletten Beitrag selbst übernehmen. Grundsätzlich kann man jetzt auch zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenkasse wählen, und zwar unabhängig vom erzielten Einkommen.
Die private Krankenkasse bietet vor allem für junge Unternehmer sehr gute Konditionen. In der Tendenz wird die Prämie im Laufe der Jahre jedoch immer weiter ansteigen. Eine umfassende Beratung durch einen versierten Fachmann ist daher im Vorfeld eines Abschlusses unbedingt anzuraten. Ein späterer Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenkasse ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.

Fazit: Mit einem Kleinunternehmen ist man gut und sicher aufgestellt

Im ersten Moment klingt es vielleicht kompliziert, ist es aber jedoch gar nicht, denn als Kleinunterunternehmer hat man viele Vorteile. In allererster Linie geht es um den Abbau von Bürokratie. Es gibt hier keine strengen Vorgaben an die Buchhaltung. Darüber hinaus muss man auch nicht in regelmäßigen Abständen eine Umsatzsteuervoranmeldung gegenüber dem zuständigen Finanzamt abgeben, was wirklich sehr viel Arbeit erspart. Kleinunternehmen eignen sich besonders für eine nebenberufliche Tätigkeit. Auch für die sogenannte Gründungsphase ist ein Kleinunternehmen sehr gut geeignet.