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Welche Steuern müssen Influencer zahlen?

Influencer leben von ihren Tipps – die Steuer nascht allerdings mit – Welche Steuern müssen Influencer zahlen?

Influencer ist der Beruf der Neuzeit. Immer mehr Menschen versuchen sich in diesem Bereich. Viele von ihnen ernten großen Erfolg innerhalb kürzester Zeit. Als Influencer tätig zu sein bringt viele Vorteile, aber auch Unklarheiten.

Besonders oft stellt sich die Frage, ob man als Influencer die gleichen Steuern wie jeder andere Arbeitnehmer zahlen muss, oder sind doch Umsatzsteuer fällig. Sie sind als Influencer tätig und wollen wissen, was Sie über Steuern wissen müssen? Hier lesen Sie welche Umstände zu berücksichtigen sind und wie Sie sich am besten vorbereiten…

Steuern für Infuencer? Das müssen Sie wissen

Grundsätzlich zählen die Steuern, die man als Influencer zahlen muss zu den Einkommenssteuern. Die Steuern müssen aber nicht immer gezahlt werden.

Sofern das Einkommen als Influencer im geltenden Kalenderjahr zusammen mit allen anderen Einkommen (beispielsweise von Nebenjobs) den zugesagten Grundfreibetrag über 9.400,00 Euro überschreiten, so ist eine Steuer fällig. Sofern man unter diesem Betrag bleibt (im ganzen Jahr), muss keine Einkommenssteuer geleistet werden.

Steuern beachten

Wie man das Einkommen richtig verwaltet

Damit am Ende des Jahres klar ist, wie viel Einkommenssteuern gezahlt werden müssen, sollten Sie regelmäßig Buch über alle Einkommen und Ausgaben führen. Ebenso muss man sich rechtzeitig beim Gewerbeamt anmelden, sofern man den Grundfreibetrag im Jahr überschreitet. Am Ende des Jahres wird eine elektronische Form der Einkommenssteuererklärung eingereicht. Innerhalb der elektronischen Einkommenssteuererklärung befindet sich die „Anlage G“. Hier werden alle Anaben zum jährlichen Einkommen als Influencer eingetragen. Es muss nicht zusätzlich erwähnt werden, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und richtig sein müssen.

Alle anderen Arten von Einkommen wie etwa Gehalt, Nebenverdienste oder sonstige Zahlungen müssen in die vorgesehenen Formulare in der Steuererklärung ebenfalls angegeben werden. Sofern alle Einkünfte zusammen den vorgegebenen Jahresbetrag überschreiten, müssen Sie Steuern zahlen. Hierbei ist aber auch zu beachten, dass nach der Berechnung aller Einkünfte, die im geltenden Kalenderjahr erzielt wurden, die so genannten Sonderausgaben abgezogen werden.

Zu diesen Ausgaben gehören verschiedene Arten von Zahlungen, wie zum Beispiel Kosten für Kindesunterhalt oder Verpflegung, sowie Schulgelder und Unterhaltsleistungen für einen dauerhaft getrennten Partner. Sonderausgaben gibt es aber noch viele mehr. Abhängig davon, welche Sie haben, berechnen Sie auch den Abzug vom jährlichen Gesamtbetrag, der am Ende nicht mehr als 9.400,00 Euro betragen darf.

Der Gewerbebetrag

Nachdem die Anmeldung beim Gewerbeamt erledigt ist, muss auch in diesem Bereich eine jährliche Abrechnung aller Einkünfte gemacht werden. Sofern das jährliche Einkommen höher ist als 24.500,00 Euro beträgt, müssen Sie Steuern zahlen. Unabhängig von dem Betrag für die Gewerbesteuer können dennoch Einkommens- und Umsatzsteuern anfallen. Um die Höhe dieser zu ermitteln ist es ratsam einen Steuerberater um Rat zu fragen, bevor die Formulare und Anlagen eingereicht werden.
Als Influencer ist man gemäß dem Umsatzsteuergesetz ein Unternehmer, wenn man selbstständig Einkommen erzielt. Deswegen ist eine Umsatzsteuererklärung auf jeden Fall Pflicht.

Wichtig: Die konkreten Regeln für Influencer und Steuern in der Schweiz, Deutschland oder Österreich können variieren. Daher ist es sinnvoll, vor einer umfangreicheren Tätigkeit als Influencer bzw. vor tatsächlichen Einnahmen aus Werbebuchungen, Affiliate & Co sich mit einer Steuerberaterung zusammenzusetzen und alle offenen Fragen und Details zu klären.

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