Arbeitsschutzverordnung – Kopfhörer wenn’s laut wird

Gehörschutz auf einer Baustelle
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Für manche Berufstätige kann es ganz schön laut werden, so laut, dass das Hörorgan bleibende Schäden davontragen kann. Um dieser Problematik entgegenzuwirken, wird vom Arbeitsschutz vorgegeben, ab einem bestimmten Lärmpegel einen Gehörschutz zu tragen, dieser muss vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.

Gehörschäden und Hörverlust

Ist man starkem Lärm zu lange ausgesetzt, wirkt der Lärm auf Dauer Gehör-schädigend, das Hörorgan wird nicht mehr genug durchblutet, die Haarzellen im Ohr sterben nach und nach ab. Sind die Haarzellen einmal abgestorben, wachsen sie nicht wieder nach, daher ist ein durch Lärm verursachter Gehörschaden irreparabel. Betroffene sind auf ein Hörgerät angewiesen, welches aber nur bedingt Abhilfe schaffen kann. Die Fähigkeit des hundertprozentigen Hörvermögens ist nicht mehr wiederzuerlangen.

Verlauf eines Gehörschadens durch Lärm

Ein Gehörschaden, der durch Lärm am Arbeitsplatz entsteht, macht sich meist nur schleppend bemerkbar, dass Problem wird dadurch oft zu spät erkannt, bis man nichts mehr dagegen tun kann.

Im Gegensatz zum sich langsam aufbauenden Gehörschaden gibt es allerdings auch noch den akuten Gehörschaden, dieser kann bereits durch einen Knall lauter als 150 dB(C) entstehen.

Krankheitsbilder

Hypakusis (Schwerhörigkeit): Wenn von Schwerhörigkeit und Hörgeräten gesprochen wird, denken die meisten an ein Problem, das ausschließlich im hohen Alter auftritt, doch dem ist nicht so. Zwar kann sich Schwerhörigkeit altersbedingt bemerkbar machen, doch sind ebenso jüngere Menschen betroffen. Manche Menschen werden sogar bereits mit einer Hypakusis geboren.

Am weitesten verbreitet ist die Schwerhörigkeit jedoch vor allem in Berufen, die mit einer hohen Lautstärke in Verbindung stehen, wie beispielsweise auf dem Bau oder in Karosseriewerkstätten.

Tinnitus: Der sogenannte Tinnitus zeichnet sich dadurch aus, dass Betroffene durchgehend ein lautes Pfeifen und Piepen hören, meist ausgelöst durch einen akuten Gehörschaden, aber auch schleppende Verläufe sind bekannt. Tinnitus führt zu starken Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit und Depressionen. Betroffene sind oft stark suizidgefährdet, da es nur schwer ist, mit dem nervigen Ton zu leben. Betroffene berichten davon, ihre eigenen Gedanken nicht mehr richtig hören zu können und niemals einen Moment der Ruhe zu haben, dies kann auch zu gravierender Persönlichkeitsveränderung führen.

Wann kann laut zu laut sein?

Wie laut ein Geräusch ist, wird mit der Einheit Dezibel dB gemessen. Die Einheit dB(A) wird verwendet, um die Empfindlichkeit des Ohres auf verschiedene Schallfrequenzen zu ermitteln.

– 0 dB (A) – 60 dB (A) – nn dieser Skala geht es von leichten Atemgeräuschen aus hin zum Flüstern bis hin zur Lautstärke eines normalen Gesprächs.

– 60 bis 80 dB (A) – Ca. so laut wie der normale Straßenverkehr oder die Geräuschkulisse in einem gut gefüllten Restaurant. Ab 65 dB (A) steigt das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bereits enorm.

– 80 bis 100 dB (A) – So laut wie Rasenmäher, Motorsägen, Winkelschleifer. Ohne Gehörschutz sind gesundheitliche Schäden der Ohren unausweichlich.

– 110 dB (A) – Beispiele für diesen Lärmpegel: Kreissägen, Presslufthämmer, laute Musik über Kopfhörer. Es handelt sich hierbei tatsächlich um extrem ungesunden Lärm.

– 120 dB (A) und mehr – Beispiele: Explosionen, Düsenflugzeuge, Konzerte. Diese Geräuschkulissen können zu starken Schmerzen in den Ohren führen und zu Hörschädigungen.

Nicht nur die Dezibelstärke ist entscheidend, sondern auch, wie lange wir dieser ausgesetzt sind.

Welche Gesetze zum Arbeitsschutz regeln den Gehörschutz?

Die allgemeinen Vorschriften zum Gehörschutz am Arbeitsplatz befinden sich:

  • im Arbeitsschutzgesetz,
  • in der achten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz,
  • in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung,
  • in den technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung,
  • in der PSA-Benutzungsverordnung.

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich dazu verpflichtet, seinen Angestellten einen Gehörschutz am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, sobald der Tageslärmexpositionspegel einen Wert von 80 dB(A) überschreitet. Auch wenn dieser Wert nicht durchgehend erreicht wird, können ohne Gehörschutz dauerhafte Schäden am Hörgang entstehen. Ab 85 dB(A) ist der Arbeitnehmer verpflichtet, einen Arbeitsgehörschutz zu tragen und muss sich regelmäßig medizinisch auf Gehörschäden untersuchen lassen.

Welcher Gehörschutz ist geeignet?

Der Gehörschutz am Arbeitsplatz muss vom Arbeitsschutz vorgegebenen technischen Standards entsprechen. Arbeitgeber sollten daher bei der Anschaffung von Kopfhörern zum Schutz des Gehörs auf Folgendes achten:

  1. Passt der Gehörschutz zur Arbeitsumgebung?
  2. Sorgt er für eine ausreichende Schalldämmung Minimum 85 dB(A)?
  3. Können die Kopfhörer gegebenenfalls über einem Helm getragen werden?
  4. Bieten die Kopfhörer genügend Tragekomfort und verursachen keine schmerzhaften Druckstellen?
  5. Besitzt das Produkt eine CE-Zertifizierung?