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	<title>Steuern Archives - Wirtschafts Nachrichten aus der Schweiz</title>
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		<title>Das sollten Sie zur Bilanzbuchhaltung wissen</title>
		<link>https://www.businessguide.ch/das-sollten-sie-zur-bilanzbuchhaltung-wissen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Hajo]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Dec 2022 09:12:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[International]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Unterschied zur Buchführungspflicht, der in der Schweiz jedes Unternehmen nachkommen muss, unterliegen Kapitalgesellschaften, wozu auch die GmbH gehört, hinsichtlich der Bilanzerstellung strengeren Vorschriften als Personengesellschaften. Aber auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Umsatz von mehr als 500.000 Franken unterliegen diesen Vorschriften. Form der Bilanz Bilanzierungspflicht bedeutet, dass die Bilanz der Kapitalgesellschaft in Kontoform aufgestellt ... <a title="Das sollten Sie zur Bilanzbuchhaltung wissen" class="read-more" href="https://www.businessguide.ch/das-sollten-sie-zur-bilanzbuchhaltung-wissen/" aria-label="Mehr Informationen über Das sollten Sie zur Bilanzbuchhaltung wissen">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Unterschied zur <a href="https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/finanzielles/buchhaltung-und-revision/buchhaltungspflicht-fuer-handelsgesellschaften.html">Buchführungspflicht</a>, der in der Schweiz jedes Unternehmen nachkommen muss, unterliegen Kapitalgesellschaften, wozu auch die GmbH gehört, hinsichtlich der Bilanzerstellung strengeren Vorschriften als Personengesellschaften. Aber auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Umsatz von mehr als 500.000 Franken unterliegen diesen Vorschriften.</p>
<h2>Form der Bilanz</h2>
<p>Bilanzierungspflicht bedeutet, dass die <a href="https://www.businessguide.ch/eine-schweizer-filiale-gruenden-das-gilt-es-zu-beachten/">Bilanz der Kapitalgesellschaft</a> in Kontoform aufgestellt werden muss. Die Bezeichnung und Reihenfolge der einzelnen Positionen ist verbindlich vorgeschrieben. Auf der Aktivseite müssen folgende Hauptpositionen aufgeführt werden:</p>
<ol>
<li>Umlaufvermögen</li>
</ol>
<ul>
<li>Flüssige Mittel und kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs</li>
<li>Forderungen aus Lieferungen und Leistungen</li>
<li>Übrige kurzfristige Forderungen</li>
<li>Vorräte und nicht fakturierte Dienstleistungen</li>
<li>Aktive Rechnungsabgrenzungen</li>
</ul>
<ol>
<li>Anlagevermögen</li>
</ol>
<ul>
<li>Finanzanlagen</li>
<li>Beteiligungen</li>
<li>Sachanlagen</li>
<li>Immaterielle Werte</li>
<li>Nicht einbezahltes Grund-, Gesellschafter- oder Stiftungskapital</li>
</ul>
<h3>Bilanzsumme</h3>
<p>Die Passivseite ist wie folgt zu gliedern:</p>
<ol>
<li>Kurzfristiges Fremdkapital</li>
</ol>
<ul>
<li>Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen</li>
<li>Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten</li>
<li>Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten</li>
<li>Passive Rechnungsabgrenzungen</li>
</ul>
<ol>
<li>Langfristiges Fremdkapital</li>
</ol>
<ul>
<li>Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten</li>
<li>Übrige langfristige Verbindlichkeiten</li>
<li>Rückstellungen sowie vom Gesetz vorgesehene ähnliche Positionen</li>
</ul>
<ol>
<li>Eigenkapital</li>
</ol>
<ul>
<li>Grund-, Gesellschafter- oder Stiftungskapital, ggf. gesondert nach Beteiligungskategorien</li>
<li>Gesetzliche Kapitalreserve</li>
<li>Gesetzliche Gewinnreserve</li>
<li>Freiwillige Gewinnreserven oder kumulierte Verluste als Minusposten</li>
<li>Eigene Kapitalanteile als Minusposten</li>
</ul>
<h3>Bilanzsumme</h3>
<p>Der Umfang der Erstellung der Bilanz ist abhängig von der Größe der GmbH. Die Größenklassen richteten sich nach der Bilanzsumme, den Umsatzerlösen und der Anzahl der Arbeitnehmer.</p>
<p>Kleine Kapitalgesellschaften brauchen nur eine verkürzte Bilanz mit den Posten aufzustellen, die durch Buchstaben und römische Ziffern bezeichnet sind (siehe oben aufgeführtes Schema). Die mit arabischen Ziffern bezeichnete Untergliederung entfällt.</p>
<p>Große und Mittelgroße Kapitalgesellschaften müssen zum Beispiel unter der Position III. Gewinnrücklagen auf der Passivseite genau aufführen, aus welchen Gründen diese gebildet wurden. Die entsprechenden Unterpositionen sind: 1. Gesetzliche Rücklagen, 2. Rücklage für eigene Anteile, 3. Satzungsmäßige Rücklagen, 4. Andere Gewinnrücklagen.</p>
<h2>Jahresabschluss, Bilanz und Lagebericht</h2>
<p>Die Bilanz bildet zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung den Jahresbericht des Unternehmens. Kapitalgesellschaften haben diesen durch einen Lagebericht zu ergänzen, dessen Funktion darin besteht, ein genaueres Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu geben. Er enthält u. a. Angaben zum Geschäftsverlauf, zur voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens und zu den Beziehungen zu anderen Unternehmen.</p>
<h2>Das Inventar</h2>
<p>Das Inventar ist eine mengen- und wertmäßige Aufstellung der Vermögenswerte und Schulden in einem Unternehmen. Zuerst wird das Vermögen aufgelistet. Es setzt sich aus Anlagevermögen und Umlaufvermögen zusammen. Das Anlagevermögen umfasst alle Gegenstände, die dauerhaft zur Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig sind. Dazu gehören zum Beispiel Immobilien, der Fuhrpark oder die Büro- und Geschäftsausstattung.</p>
<p>Als nächstes wird das Umlaufvermögen aufgelistet. Das Umlaufvermögen umfasst alle Materialien, die im Unternehmen nur kurz vorhanden sind, da sie für die Verarbeitung benötigt werden. Dazu gehören Roh- und Hilfsstoffe.</p>
<p>Zweitens werden die Schulden niedergeschrieben. Sie sind nach der Fälligkeit gegliedert, zuerst die langfristigen Verbindlichkeiten und dann die kurzfristigen Verbindlichkeiten.</p>
<p>Als drittes wird das Reinvermögen ermittelt. Es setzt sich aus der Differenz des Vermögens und der Schulden zusammen.</p>
<p>Aus dem Inventar kann man nun die Bilanz herausbilden. Eine Bilanz besteht aus einer Aktivseite und einer Passivseite. Die Aktivseite ist die Vermögensverwendung und die Passivseite ist die Vermögensherkunft. Im Gegensatz zum Inventar, das tabellarisch errichtet wird, ist die Bilanz als Konto aufgebaut.</p>
<h2>Aktiva / Passiva</h2>
<p>Auf der linken Seite beginnt man zuerst mit dem Anlagevermögen und dann mit dem Umlaufvermögen. Beide sind nach der Liquidierbarkeit gegliedert. Als dritten Punkt gibt es die Rechnungsabgrenzungen. Diese sind dazu da, um Erträge oder Aufwendungen zu erfassen, die nicht zum jetzigen Geschäftsjahr gehören. Auf der Aktivseite sind es die aktiven Rechnungsabgrenzungen und auf der Passivseite sind es die passiven Rechnungsabgrenzungen.</p>
<p>Auf der Passivseite steht an erster Stelle das Eigenkapitel. Anschließend folgt das Fremdkapital, das wieder nach der Fälligkeit gegliedert ist.</p>
<p>Zusammengerechnet ergibt sich die Bilanzsumme. Die Bilanzsummen auf Aktiva / Passiva müssen immer übereinstimmen, ansonsten liegt ein Fehler vor.</p>
<h2>Offenlegung der Bilanz</h2>
<p>Der Jahresabschluss von einer Kapitalgesellschaft dient nicht nur der Feststellung der Unternehmensentwicklung, es soll auch ein sicherer Einblick in die Vermögens-, Ertrags-, und Finanzlage von einem Unternehmen gewährleistet werden. Der Gesetzgeber stellt bezüglich des Inhaltes und der Form des Jahresabschlusses genau reglementierte Vorgaben. Der Jahresabschluss, und damit der Offenlegungspflicht untergeordnet sind, Bilanz sowie auch die Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Des Weiteren sind Anhang und Lagebericht offenzulegen, die ebenfalls dem Jahresabschluss zuzuordnen sind. Der Jahresabschluss gilt als Dokument und somit als Beweisstück für die Öffentlichkeit.</p>
<p><a href="https://www.businessguide.ch/zum-arbeiten-als-grenzgaenger-in-die-schweiz-das-muss-man-wissen/">In der Schweiz</a> gilt: Innerhalb eines Jahres nach Ende des Geschäftsjahres muss der Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Die Offenlegung der Bilanz bzw. des gesamten Jahresabschlusses ist verbindlich und zwar für Kapitalgesellschaften, wie Aktiengesellschaften und GmbHs, sowie auch für bestimmte Personengesellschaften.</p>
<p>Die Offenlegungspflicht (Publizitätspflicht) ist verbindlich. Der Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers hat das Recht, die Unterlagen fristgerecht und vollständig (im zeitlichen Rahmen) vorliegen zu haben. Ergibt sich bei der Prüfung der Unterlagen, dass selbige unvollständig oder zu spät eingereicht wurden, wird eine Ordnungswidrigkeit an die zuständige Verwaltungsbehörde gemeldet.</p>
<p>Tipp: Die Bilanzierung ist für viele Unternehmer ein schwieriges Thema. Wer sich nicht selbst damit auseinandersetzen möchte, sollte die Erstellung an einen Profi aus seiner Nähe delegieren – z. B. an einen <a href="https://www.sebona-treuhand.ch/">Treuhänder in Zürich</a> -, um sich um seine Kernkompetenzen kümmern zu können.</p>
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		<title>Fristen bei der Steuererklärung</title>
		<link>https://www.businessguide.ch/fristen-bei-der-steuererklaerung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Hajo]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 07 Nov 2021 08:03:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstständigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Viele Menschen schieben sie jedes Jahr gern vor sich her, denn sie gehört zu den unangenehmen Pflichten der meisten Steuerzahler: die Steuererklärung. Schließlich ist sie mit einer Menge Arbeit verbunden – etliche Formulare müssen ausgefüllt, Belege und Abrechnungen gesammelt werden. Wer es sich einfach machen will, überlässt sie dem Steuerberater. Allerdings ist dies in vielen ... <a title="Fristen bei der Steuererklärung" class="read-more" href="https://www.businessguide.ch/fristen-bei-der-steuererklaerung/" aria-label="Mehr Informationen über Fristen bei der Steuererklärung">Weiterlesen ...</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.businessguide.ch/fristen-bei-der-steuererklaerung/">Fristen bei der Steuererklärung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.businessguide.ch">Wirtschafts Nachrichten aus der Schweiz</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Viele Menschen schieben sie jedes Jahr gern vor sich her, denn sie gehört zu den unangenehmen Pflichten der meisten Steuerzahler: die Steuererklärung. Schließlich ist sie mit einer Menge Arbeit verbunden – etliche Formulare müssen ausgefüllt, Belege und Abrechnungen gesammelt werden.</p>
<p>Wer es sich einfach machen will, überlässt sie dem Steuerberater. Allerdings ist dies in vielen Fällen mit nicht gerade geringen Kosten verbunden. Doch halt: Wer muss <strong>in Deutschland überhaupt zwingend eine Steuererklärung abgeben und wer nicht</strong>?</p>
<p>Grundsätzlich gilt: Alleinstehende dürfen auf die Abgabe einer Steuererklärung verzichten, sofern sie ihr Einkommen ausschließlich aus einer nichtselbstständigen Arbeit beziehen. Dies ist in den meisten Angestelltenverhältnissen der Fall. Bezieht der Angestellte jedoch neben seinem Hauptjob noch <a href="https://www.businessguide.ch/krypto-handel/" target="_blank" rel="noopener">Einkünfte</a> aus selbstständigen Tätigkeiten oder aus Vermietung, so ist er verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen.</p>
<h2>Verzicht auf Abgabe der Steuererklärung</h2>
<p>Auf die Abgabe einer Steuererklärung kann ebenfalls verzichtet werden, wenn bei Eheleuten der <strong>Gesamtbetrag aller Einkünfte</strong> nicht mehr als 19.488 Euro beträgt. Bei Ledigen, Geschiedenen und dauernd getrennt Lebenden halbiert sich dieser Betrag auf 9.744 Euro (Stand 2021).</p>
<p>Alle hier nicht Erwähnten, insbesondere <a href="https://www.businessguide.ch/welche-steuern-muessen-influencer-zahlen/" target="_blank" rel="noopener">Selbstständige</a>, Freiberufler und Gewerbetreibende, sind grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Achtung: Für die Abgabe der Steuererklärung gelten festgelegte Fristen. Werden diese versäumt, kann es für den <a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/lohnsteuer.html" target="_blank" rel="noopener">Steuerpflichtigen</a> teuer werden. Im äußersten Fall werden seine Einkünfte vom Finanzamt geschätzt und darauf entsprechende Steuerbeträge erhoben. Dass diese Schätzung nicht gerade zu Gunsten des Steuerpflichtigen ausfällt, dürfte weithin bekannt sein.</p>
<p>Aus diesem Grund ist es wichtig, die entsprechenden Fristen zu kennen. Wir haben alle diesbezüglichen wichtigen Infos für Sie zusammengestellt.</p>
<h2>Abgabefristen von Steuerklärungspflichtigen</h2>
<p>Der Arbeitnehmer, der zu einer Abgabe verpflichtet ist, muss diese üblicherweise bis zu 31. Juli des Folgejahres abgeben. Wer diese Frist nicht einhält, muss mit Verspätungszuschlägen rechnen. Jedoch gewährt das Finanzamt häufig einen Aufschub, wenn nachvollziehbare Gründe (Krankheiten, Dienstreisen, Arbeitsüberlastung oder fehlende Unterlagen) vorliegen, warum der Termin nicht eingehalten werden kann.</p>
<p>ACHTUNG: Für das <strong>Jahr 2020 wurden die Abgabefristen aufgrund der Corona-Pandemie</strong> einmalig um drei Monate verlängert. Das bedeutet: Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 endete am 31. Oktober 2021.</p>
<p>Beauftragt man mit der lästigen <strong>Steuererklärung einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater</strong>, so verschiebt sich die Abgabefrist automatisch auf den 31.12. des darauf folgenden Jahres (auch bei <a href="https://aconax.de/" target="_blank" rel="noopener">digitaler Steuerberatung</a>). Wer unsicher ist, ob er unter die Abgabepflicht fällt oder nicht, sollte sich sicherheitshalber bei seinem Finanzamt erkundigen.</p>
<h2>Die freiwillige Steuerklärung</h2>
<p>Wer von der Erklärungspflicht befreit ist, kann jedoch <strong>freiwillig eine Steuererklärung</strong> abgeben. Diese Arbeit kann sich lohnen und eine satte Rückzahlung mit sich bringen. Erstens wird jedem Arbeitnehmer ein Kostenpauschalbetrag von 1.000 Euro abgezogen. Lohnenswert ist die freiwillige Abgabe, wenn Betroffene Kosten haben, die höher sind.</p>
<p>Das können zum Beispiel Fahrtkosten zum Arbeitsplatz sein. Diese sind mit 30 Cent pro Kilometer absetzbar. Es muss auch nicht zwangsläufig der kürzeste Weg sein, auch Zeitersparnisse spielen bei dieser Berechnung eine große Rolle. Weitere Ausgaben, die als <strong>Werbekosten abgesetzt</strong> werden könnten, sind Aufwendungen für Arbeitsmittel, ein Arbeitszimmer, Fortbildungskosten, Dienstreisen, Kontoführungsgebühren und sogar Unfallkosten, wenn sich der Unfall auf einer beruflichen Fahrt ereignet hat.</p>
<p>Der zweite Punkt, warum sich eine <strong>freiwillige Steuererklärung lohnen kann</strong>, sind Sonderausgaben. Hier ist der Pauschalbetrag mit 36 Euro sehr niedrig – das Sammeln von Quittungen über Unterhaltsleistungen an geschiedene Partner, Berufsausbildungskosten, Spenden (auch Sachspenden wie Kleidung) und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine, Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zu Berufsunfähigkeitsversicherungen oder zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge und die Kirchensteuer kann sich also lohnen.</p>
<p><strong>Außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten und Kinderbetreuung</strong> sind weitere Punkte, die eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung lohnenswert machen. Wer also nicht verpflichtet ist, sollte genau abwägen, sich nicht doch dieser Mühe zu stellen und vielleicht eine satte Rückzahlung zu bekommen. Für die Entscheidung kann man sich recht viel Zeit lassen: Die Frist für die freiwillige Erklärung liegt bei vier Jahren. Für 2021 muss die Erklärung also bis zum 31.12.2025 beim Finanzamt eingehen.</p>
<h2>Wege zur Abgabe der Steuererklärung</h2>
<p>Für die Steuerklärung ist die Form streng vorgegeben. Zur Abgabe müssen die amtlichen Formulare ausgefüllt werden. Wenn ein Steuerberater beauftragt ist, geht das meist automatisch seinen Gang, dazu ist der Steuerberater ja der Experte. Wer seine Steuerklärung jedoch selbst macht, kann hier zwischen zwei Wegen wählen: Die Formulare per Hand oder mit dem Computer ausfüllen. Auch per <strong>Steuererklärungs-Programm oder online</strong> kann die Erklärung abgegeben werden.</p>
<h2>Fristverlängerung beantragen</h2>
<p>Sollten Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein und es nicht geschafft haben, diese fristgerecht abzugeben, so bleibt Ihnen als Steuerzahler das Mittel der <strong>Fristverlängerung</strong>. Setzen Sie hierfür einfach ein Anschreiben „Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe meiner Einkommensteuererklärung“ auf und schildern Sie dem Finanzamt, dass Sie nicht in der Lage sind, Ihre Steuererklärung fristgerecht einzureichen. Mögliche Gründe, die im Rahmen einer Fristverlängerung angegeben werden können sind zum Beispiel <strong>Krankheit, längere Abwesenheit oder Verhinderung aus beruflichen Gründen</strong>.</p>
<p>Tipp: Sie sollten sich beim Aufsetzen des Antrags auf Fristverlängerung für die Einkommensteuererklärung nicht zu sehr darauf verlassen, dass Ihr Finanzamt wirklich auf den Antrag antwortet. Ergänzen Sie das Anschreiben daher gleich um den Satz: <strong>“Eine ausbleibende Antwort für diesen Antrag auf Fristverlängerung werte ich als Zustimmung”.</strong> Vergessen Sie im Rahmen der Fristverlängerung nicht Namen und Anschrift und die Angabe Ihrer Steuernummer oder der Steueridentifikationsnummer.</p>
<p><em><u>Anmerkung der Redaktion: </u></em><em>Die Informationen stammen aus Quellen, die wir für verlässlich halten. Eine Haftung oder Garantie für die Richtigkeit übernehmen wir nicht. Bitte konsultieren Sie einen steuerlichen Berater bei Steuerfragen.</em></p>
<p><strong>Foto: viarami via Pixabay.</strong></p>
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